Fachkundenachweis Seenot-Signalmittel (FKN)

gemäß § 1 Absatz 3 ErsteSprengV

Zulassung zur Prüfung

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Antrag zur Anmeldung zur Prüfung (siehe Downloads)FKN-klein
  • Kopie eines amtl. Sportbootführerscheins Binnen oder See
  • Eingang der entsprechenden Prüfungsgebühr (siehe Prüfungstermine)

Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.

Theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
  • Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
  • Kennzeichnung von Waffen

Dazu muss ein Fragebogen mit 15 Fragen beantwortet werden.

Praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
  • Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
  • Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
  • Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern

Prüfungstermine

Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jedem Termin abgelegt werden, an dem Prüfungen abgelegt werden. Bitte melden Sie sich aber vorher an.

 

Prüfungsgebühren (ab 01.01.2022)

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Weitere Infos

Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jedem Termin abgelegt werden, an dem Prüfungen abgelegt werden. Bitte melden Sie sich aber vorher an.

» Prüfungsverordnung zum Erwerb des FKN

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