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Long Range Certificate (LRC)

Allgemeines Funkbetriebszeugnis

Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Sprech-Erfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS auf Sportfahrzeugen

Gesetzliche Grundlage des LCR ist die Schiffssicherheitsverordnung. Das Verfahren der Prüfung ist in den Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 13 Absatz 4 a der Schiffssicherheitsverordnung durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. und den Deutschen Segler-Verband e.V. (Durchführungsrichtlinien Funkzeugnisse) vom 4. September 2002 (Verkehrsblatt 2002 S. 586 ff) geregelt.

Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) ist die amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS auf Sportfahrzeugen. Das LRC ist international und unbefristet gültig.

Eine Zulassung zur Prüfung kann ab 18 Jahren erfolgen.

Theoretische Prüfung:

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Kenntnisse wie beim Short Range Certificate (SRC) sind erforderlich. Zusätzlich sind Kenntnisse des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten, des GMDSS, des öffentlichen Seefunkdienstes sowie der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See nachzuweisen.

Praktischen Prüfung:

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.

Prüfungsgebühren (ab 01.01.2022):

Weitere Infos

Für Ersatzausfertigungen eines LRC-Befähigungsnachweises ist folgende Stelle zuständig:

Zentrale Verwaltungsstelle im DSV
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg

Telefon: 040 / 632 00 9-0
Fax: 040 / 632 00 9-13

Fragen? Wir sind Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr für Sie erreichbar: 02607/9744822

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