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Short Range Certificate (SRC)

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis

Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW auf Sportbooten

Gesetzliche Grundlage des SCR ist die Schiffssicherheitsverordnung. Das Verfahren der Prüfung ist in den Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 13 Absatz 4 a der Schiffssicherheitsverordnung durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. und den Deutschen Segler-Verband e.V. (Durchführungsrichtlinien Funkzeugnisse) vom 4. September 2002 (Verkehrsblatt 2002 S. 586 ff) geregelt.

Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. Das SRC ist international und unbefristet gültig.

Eine Zulassung zur Prüfung kann ab 15 Jahren erfolgen.

Theoretische Prüfung:

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Unter Umständen wird auch mündlich geprüft. Kenntnisse des mobilen Seefunkdienstes, des GMDSS, des öffentlichen Seefunkdienstes sowie der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen.

Praktischen Prüfung:

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.

Prüfungsgebühren (ab 01.01.2022):

Info für die Wiederholung einzelner Prüfungsteile:

Die Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.

Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach sieben Tagen und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung vor demselben Prüfungsausschuss möglich.

Weitere Infos

Für Ersatzausfertigungen eines SRC-Befähigungsnachweises ist folgende Stelle zuständig:

Zentrale Verwaltungsstelle im DSV
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg

Telefon: 040 / 632 00 9-0
Fax: 040 / 632 00 9-13

Fragen? Wir sind Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr für Sie erreichbar: 02607/9744822

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