UKW-Sprechfunkzeugnis für den
Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen

Gesetzliche Grundlage des UBI ist die Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung-BinSchSprFunkV) vom 18. Dezember 2002 (BGBl. I, 2002, S. 4569ff).

Das von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. ausgegebene UBI ist eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Das UBI ist international und unbefristet gültig.

In der theoretischen Prüfung sind Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachzuweisen:

wesentliche Merkmale, Rangfolge und Arten des Funkverkehrs,
Funkstellen,
Frequenzenund ihre Nutzung,
Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS),
Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage.

In der praktischen Prüfung

müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.

Prüfungsgebühren (ab 01.01.2022)

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Weitere Infos

Für Inhaber des Long Range Certificate (LRC) bzw. Short Range Certificate (SRC) ist die
theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Es findet eine Ergänzungsprüfung statt.

Informationen über das UKW-Sprechfunkzeugnis und einen Gesamtfragekatalog der Prüfungsfragen finden Sie auf www.elwis.de

 

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