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Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)

bootsfuehrerschein-pa_koblenz

Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung-Binnen

Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.

Der Sportbootführerschein-Binnen ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) bzw. 3,69 kW (5 PS) auf dem Rhein ausgestattet sind.

Für Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen ohne weiteres mit der bisherigen Berechtigung (< 15 m3 Wasserverdrängung) weiter.

Voraussetzungen für den Erwerb eines Sportbootführerscheins Binnen (Auszug):

Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren).

Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes abgenommen.

Prüfungsgebühren (ab 01.01.2023):

Weitere Infos

 

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