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Sportbootführerschein See (SBF See)

bootsfuehrerschein-pa_koblenz

Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung See

Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung.

Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.

Voraussetzungen für den Erwerb eines Sportbootführerscheins See (Auszug):

Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren).

Prüfungen werden von den gemeinsamen Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) abgenommen.

Prüfungsgebühren (ab 01.01.2022):

Weitere Infos

Anerkennung des Sportbootführerscheins im Ausland:
Die Anerkennung richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht. Daher lässt sich diese Frage nicht einheitlich beantworten. In der Regel wird der Sportbootführerschein jedoch in den beliebtesten Urlaubsländern anerkannt.

Nähere Informationen hierüber können Sie beim DMYV oder bei den ausländischen Fremdenverkehrsbüros erhalten.

Fragen? Wir sind Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr für Sie erreichbar: 02607/9744822

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