Sportküstenschifferschein (SKS)

Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung

Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in Küstengewässern aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Der Sportküstenschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Voraussetzungen für den Erwerb

Mindestalter 16 Jahre; Besitz des Sportbootführerscheines-See; Nachweis von mindestens 300 Seemeilen, die im Küstenbereich auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart zurückgelegt wurden; Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.

Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des DMYV und des DSV abgenommen.

Prüfungsgebühren (ab 01.01.2022)

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