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Übersicht Prüfungsgebühren

FÜHRERSCHEINE

Info für die Wiederholung einzelner Prüfungsteile:

Die Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.

Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach vier Wochen möglich.

FUNKZEUGNISSE

Info für die Wiederholung einzelner Prüfungsteile:

Die Wiederholung eines noch nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer noch nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach zwei Wochen und spätestens nach sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung möglich.

Info für die Wiederholung einzelner Prüfungsteile:

Die Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.

Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach sieben Tagen und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung vor demselben Prüfungsausschuss möglich.

FACHKUNDENACHWEIS

Info:

Die Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.

Grundsätzliches zu den Gebühren:

Die amtlichen Gebühren sind bei alle Prüfungsausschüssen gleich. Sie sind vom Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in einer Besonderer Gebührenverordnung (BMVI-WS-BGebV) zum 01.10.2021 erlassen worden. Die Nebenkosten sind jetzt in den jeweiligen Gebühren enthalten und werden – mit Ausnahme von Auslagen für Auslandsprüfungen* – nicht mehr gesondert erhoben. Der tatsächlichen Prüfungsumfang- und aufwand der einzelnen Prüfungsteile wurde angepasst und in konkreten Gebührentatbestände und als Ergänzungsprüfungen eingeführt.

Alle Gebühren sind in Euro – und inklusive der gesetzlichen Umsatzssteuer angegeben.

* Auslagen Auslandsversand: 7,49 €

Nichterscheinen am gebuchten Prüfungstag:

Für den Fall, das Sie an Ihrer gebuchten Prüfung nicht teilnehmen, wird eine Gebühr von 25 € fällig.
Dies gilt auch für kurzfristige Absagen (weniger als 5 Tage vor Prüfungstermin).

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen können, legen Sie uns bitte ein ärztliches Attest vor. In diesem Fall kann dann die Gebühr von 25 € entfallen.

Corona: Mit der Bitte um Beachtung

Für Hygiene-, Kontroll- und Schutzmaßnahmen während der Pandemie fallen 1,- EUR Gebühr pro Prüfling an.

Fragen? Wir sind Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr für Sie erreichbar: 02607/9744822

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