AKTUELLES

ERWEITERTER GELTUNGSBEREICH SBF AUF DEM RHEIN

Ausweitung der Geltungsbereichs des Sportbootführerscheins auf dem Rhein ab 14.04.2023.

Zukünftig dürfen Skipper auch Sportboote von 15 Metern bis weniger als 20 Metern Länge auf dem Rhein führen. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt hat mit Beschluss vom 08.11.2022 durch § 11.01 Nr. 3 der Rheinschiffspersonalverordnung eine entsprechende Regelung geschaffen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat durch § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung die Regelung in nationales Recht umgesetzt. Entsprechend wird § 1 Nr. 1 der Sportbootführerscheinverordnung aufgehoben. Außerdem wird § 5 Abs. 1 Nr. 1 aufgehoben.

Folglich gilt die Führerscheinpflicht auch auf dem Rhein erst über 11,03 kw/15 PS (Verbrennungsmotor) bzw. 7,5 kw/10,2 PS (Elektromotor). Die Regelungen treten zum 14.04.2023 in Kraft.

Quelle: Foto & Text DMYV

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