
Sportküstenschifferschein (SKS)

Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung
Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in Küstengewässern aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Der Sportküstenschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Voraussetzungen für den Erwerb
Mindestalter 16 Jahre; Besitz des Sportbootführerscheines-See; Nachweis von mindestens 300 Seemeilen, die im Küstenbereich auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart zurückgelegt wurden; Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.
Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des DMYV und des DSV abgenommen.
Prüfungsgebühren (ab 01.01.2022)
Info für die Wiederholung einzelner Prüfungsteile:
Die Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach vier Wochen möglich.
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