
Übersicht Prüfungsgebühren
FÜHRERSCHEINE
Zulassung Prüfung
Theorie
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Theorie SBF Binnen AMS 60,19
(mit Antriebsmaschine und unter Segel am selben Tag)
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Theorie SBF Binnen AM 37,29
(nur mit Antriebsmaschine)
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Theorie SBF Binnen AM 30,23
(nur mit Antriebsmaschine) / Ergänzungsprüfung für Inhaber SBF See
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Theorie SBF Binnen S 34,35
(nur unter Segel)
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Theorie SBF Binnen S 22,90
(nur Segel) / Ergänzungsprüfung für Inhaber SBF Binnen
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Theorie SBF See 47,56
Praxis
Fahrerlaubnis
Info für die Wiederholung einzelner Prüfungsteile:
Die Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach vier Wochen möglich.
FUNKZEUGNISSE
Info für die Wiederholung einzelner Prüfungsteile:
Die Wiederholung eines noch nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer noch nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach zwei Wochen und spätestens nach sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung möglich.
Info für die Wiederholung einzelner Prüfungsteile:
Die Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach sieben Tagen und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung vor demselben Prüfungsausschuss möglich.
LRC – bei vorhandenem SRC
LRC – bei noch nicht vorhandenem SRC
FACHKUNDENACHWEIS
Info:
Die Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Grundsätzliches zu den Gebühren:
Die amtlichen Gebühren sind bei alle Prüfungsausschüssen gleich. Sie sind vom Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in einer Besonderer Gebührenverordnung (BMVI-WS-BGebV) zum 01.10.2021 erlassen worden. Die Nebenkosten sind jetzt in den jeweiligen Gebühren enthalten und werden – mit Ausnahme von Auslagen für Auslandsprüfungen* – nicht mehr gesondert erhoben. Der tatsächlichen Prüfungsumfang- und aufwand der einzelnen Prüfungsteile wurde angepasst und in konkreten Gebührentatbestände und als Ergänzungsprüfungen eingeführt.
Alle Gebühren sind in Euro – und inklusive der gesetzlichen Umsatzssteuer angegeben.
* Auslagen Auslandsversand: 7,49 €
Nichterscheinen am gebuchten Prüfungstag:
Für den Fall, das Sie an Ihrer gebuchten Prüfung nicht teilnehmen, wird eine Gebühr von 25 € fällig.
Dies gilt auch für kurzfristige Absagen (weniger als 5 Tage vor Prüfungstermin).
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen können, legen Sie uns bitte ein ärztliches Attest vor. In diesem Fall kann dann die Gebühr von 25 € entfallen.
Corona: Mit der Bitte um Beachtung
Für Hygiene-, Kontroll- und Schutzmaßnahmen während der Pandemie fallen 1,- EUR Gebühr pro Prüfling an.
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56332 Dieblich
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