FKN
FACHKUNDENACHWEIS SEENOT-SIGNALMITTEL (FKN)
gemäß § 1 Absatz 3 ErsteSprengV
Zulassung zur Prüfung:
- Mindestalter 16 Jahre
- Antrag zur Anmeldung zur Prüfung (siehe Downloads)FKN-klein
- Kopie eines amtl. Sportbootführerscheins Binnen oder See
- Eingang der entsprechenden Prüfungsgebühr (siehe Prüfungstermine)
Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.
Theoretische Prüfung:
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:
- Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
- Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
- Kennzeichnung von Waffen
Dazu muss ein Fragebogen mit 15 Fragen beantwortet werden.
Praktische Prüfung:
In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:
- Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
- Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
- Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
- Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern
Prüfungstermine:
Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jedem Termin abgelegt werden, an dem Prüfungen abgelegt werden. Bitte melden Sie sich aber vorher an.
Prüfungsgebühren:
Fachkundenachweis (FKN) | EUR |
Fachkundenachweis | 28,89 |
Fachkundenachweis, Wiederholung | 28,89 |
WEITERE INFOS
Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jedem Termin abgelegt werden, an dem Prüfungen abgelegt werden. Bitte melden Sie sich aber vorher an.
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