TAUSCH ODER UMSCHREIBUNG SBF BEANTRAGEN

AKTUELLES

TAUSCH ODER UMSCHREIBUNG SBF BEANTRAGEN

Der Sportbootführerschein im Scheckkartenformat ist nicht nur praktisch, weil er platzsparend in die Brieftasche passt, er ist im Gegensatz zu den alten Dokumenten aus Papier auch robust und unempfindlich und darf z.B. auch mal nass werden – ein echter Bootsführerschein eben! Das Ende der Saison und die kommende, meist „boots-freie“ Winterzeit ist der ideale Zeitpunkt, den Umtausch oder die Umschreibung der alten Führerscheine ins neue Format beim Deutschen Motoryachtverband (DMYV) zu beantragen.

Umtausch und Umschreibung für alte Führerscheine und weitere Befähigungszeugnisse

Angesprochen sind alle, die entweder noch alte Sportbootführerscheine aus den alten Bundeländern haben, oder die Führerscheine besitzen, für die in der ehemaligen DDR die Prüfung abgelegt wurde. Diese Führerscheine sind zwar weiterhin gültig, der Umtausch ins neue, praktische Scheckkartenformat wird aber empfohlen.

Auch weiterer Befähigungsnachweise, die zum Führen eines Bootes berechtigen, zum Beispiel die Bodenseeschifferpatente, Dienstführerscheine der Bundeswehr, Polizei oder Feuerwehr, DLRG-Fahrerlaubnisse u.a., werden in der Führerscheinabteilung des DMYV in den Sportbootführerschein im Scheckkartenformat umgeschrieben.

Unkompliziert und unbürokratisch beim DMYV

Der Umtausch bzw. die Umschreibung ist denkbar einfach: Den Antrag für die Umschreibung bzw. den Umtausch und die Bankeinzugs-Ermächtigung für die Bearbeitungsgebühr ausfüllen und unterschreiben, den alten Führerschein und ein Passbild dazu legen, und alles per Post an die

Geschäftsstelle des Deutscher Motoryachtverbands e.V.
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg
senden.

Auch wer seinen Sportbootführerschein verloren hat, kann eine Ersatzausfertigung beantragen und bekommt dann den neuen Kartenführerschein.

Die Antragsformulare können unter www.dmyv.de unter Downloads / Führerscheine und Funkzeugnisse in der Rubrik des entsprechenden Führerscheins als ausfüllbares PDF heruntergeladen werden.

Ob über die DMYV-Geschäftsstelle oder am Messestand: Der neue Kartenführerschein kommt dann automatisch direkt von der Bundesdruckerei per Post ins Haus.

Antworten auf weitere Fragen zum Thema Umtausch und Umschreibung werden von den Kolleginnen und Kollegen aus der Führerscheinabteilung gerne telefonisch unter 0203-809580 oder per E-Mail an fuehrerscheine(at)dmyv.de beantwortet. Weitere Antworten auf weitere Fragen zum Thema Umtausch und Umschreibung finden Sie hier.

Weitere Infos zu den Befähigungsnachweisen, Umschreibungen, Umtausch und dem Kartenführerschein unter www.dmyv.de in der Rubrik Führerschein / Funk –> Service.

Quelle Text: DMYV

SCHLEUSENZEITEN ZWISCHEN BERLIN U. MÜRITZ NUN DOCH GESICHERT

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SCHLEUSENZEITEN ZWISCHEN BERLIN U. MÜRITZ NUN DOCH GESICHERT

Ca. 20 Aushilfs-Schleusenwärterinnen und -wärter wurden auf den Hilferuf des WSA Oder-Havel jetzt angestellt und werden sicherstellen, dass es in der laufenden Saison jetzt doch keinen Mega-Stau zwischen Berlin und der Müritz droht. Organisiert hatte das Ganze einer der größten Charteranbieter, die Firma Kuhnle-Tours mit Sitz in Rechlin/Müritz.

Schleusenbetrieb doch bis in die Abendstunden

In einer Pressemitteilung hatte das WSA-Oder-Havel angekündigt, dass die üblichen langen Betriebszeiten der sechs Schleusen auf der für Sportbootcrews wichtigen Verbindung zwischen der Müritz und der Havel bis 21.00 Uhr wegen akutem Personalmangel nicht eingehalten werden können. Um 18.00 Uhr wäre hier sozusagen „Schicht im Schacht“ gewesen – mit katastrophalen Folgen für den Schiffs- du Bootsverkehr.

Nun geht’s aber doch weiter und die Saison ist für Charterbootcrews und alle, die das schöne Müritz Revier befahren, möchten gesichert. Die Schleusen können bis in die Abendstunden betrieben werden, die Gefahr eines riesigen Rückstaus ist erstmal gebannt. Einzelheiten und zahlreiche zusätzliche Infos gibt’s in dem lesenswerten Artikel von float.

Aktuelle Schleusenzeiten können unter www.elwis.de abgerufen werden.

Quelle Text: DMYV
Quelle Foto: Gundula Vogel auf www.pixabay.de

SEMINARE, KONVOIS & GEFÜHRTE FAHRTEN DES LMN NIEDERSACHSEN 2025

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SEMINARE, KONVOIS & GEFÜHRTE FAHRTEN DES LMN NIEDERSACHSEN 2025

Auch im kommenden Jahr bietet der Landesverband Motorbootsport Niedersachsen (LMN) wieder spannende, lehrreiche und interessante Aktivitäten an: Von den beliebten geführten Wattenmeerfahrten über Praxistraining Wattenmeer bis hin zum Sail-Konvoi kommen auch in diesem Jahr Binnen-, Nordsee- und Ostseecrews auf Ihre Kosten. Zudem gibt’s wieder ein Seminar zum Thema Seewetter.

Termine, Infos & Veranstaltungsflyer finden Sie auf der Seite des LMN.

 

Quelle Text: DMYV
Quelle Foto: C.Schneider

ÄNDERUNG DER FRAGEKATALOGE SBF ZUM 01.08.2023

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ÄNDERUNG DER FRAGEKATALOGE SBF ZUM 01.08.2023

Das Bundesverkehrsministerium hat am 31.05.23 Änderungen in den Fragenkatalogen für den Sportbootführerschein, (Geltungsbereich Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen) bekannt gegeben. Die neuen Fragekataloge treten zum 01.08.2023 in Kraft.

Die Änderungen betreffen für den Binnen-Fragenkatalog acht und für den See-Fragenkatalog zwanzig Fragen und Antworten. Neben begrifflichen Änderungen und Aktualisierungen wurden neue gesetzliche Regelungen in die Prüfungsfragen mit aufgenommen.

Interessierte finden beim Verlag Delius-Klasing eine vollständige Liste der Frageänderungen.

Quelle: Foto & Text DMYV

DER INTERNATIONALE BOOTSSCHEIN

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DER INTERNATIONALE BOOTSSCHEIN

Wer mit dem Motorboot (ab 3 PS Motorleistung) oder einem Segelboot (ab 5,5 Meter Länge) auf deutschen Binnenwasserstraßen unterwegs ist, muss sein Boot registrieren lassen und benötigt ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. Wer mit dem Boot im Ausland Urlaub macht, sollte einen international gültigen Eigentumsnachweis für sein Boot dabeihaben. Der Internationale Bootsschein (IBS) vereinigt beides in einem Dokument.

Alle wichtigen Infos, Infobroschüre, Antrag etc. zum internationalen Bootsschein finden Sie auf dieser Seite des DMYV:

https://www.dmyv.de/int-bootschein/int-bootsschein/uebersicht

Quelle: Foto & Text DMYV

ONLINE-BETRÜGER FÜR SPORTBOOTFÜHRERSCHEINE AUF KAPERKURS

ONLINE-BETRÜGER FÜR SPORTBOOTFÜHRERSCHEINE AUF KAPERKURS

DMYV warnt vor Online-Betrügern für Sportbootführerscheine

Internetbetrug gehört zu den chronischen Begleiterscheinungen der modernen Kommunikationswelt. Auch die Freizeitschifffahrt bleibt davon nicht verschont. So kursieren im Internet verschiedene „Angebote“ Sportbootführerscheine zu kaufen. Eine der betrügerischen Webseiten ist „fuehrerscheinfabrik.com“. Dort kann man angeblich neben Kfz-Führerscheinen auch „einfach und unbürokratisch“ Sportbootführerscheine kaufen – ohne Prüfung! Ein genauer Blick auf die Webseite verrät jedoch schnell, weshalb man von solchen Angeboten grundsätzlich die Finger lassen sollte

Der Kauf des Sportbootführerscheins für Binnenschifffahrtsstraßen wird auf dieser Webseite für 450,00 Euro angepriesen, der Kauf des Scheins für Seeschifffahrtsstraßen für 550,00 Euro. Selbstverständlich gegen Vorauszahlung! Ist der eingeforderte Betrag überwiesen, hört man nie wieder etwas von der „fuehrerscheinfabrik“. Selbstverständlich bekommt man auch keinen Sportbootführerschein. Eine banale Betrugsmasche, auf die leider immer wieder Mitbürger hereinfallen.

Unsinnige und falsche Informationen sollen Kunden locken

Wer sich im Führerscheinwesen der Sportschifffahrt auskennt, wird beim ersten Durchlesen der Webseite sehr schnell über vollkommen falsche Behauptungen stolpern. Die Aussagen auf der Webseite „fuehrerscheinfabrik“ enthalten typische Formulierungen, die Seriosität suggerieren wollen, tatsächlich aber ohne Sinn und Verstand sind. So heißt es dort unter anderem:

„In Deutschland ist im Normalfall eine Vorbereitung auf die Prüfung in einer Yacht- oder Segelschule obligatorisch, da Sie Ihre Bootslizenz aber aus dem europäischen Ausland erwerben entfällt dies, es ist keine Anreise und auch keine Prüfung nötig!“ Für dieses vermeintlich trickreiche Manöver sei laut Webseitenbetreiber der EU-Staat Irland die passende Wahl: „Da in Irland zwar keine Pflicht zum Binnen respektive See Sportbootsführerschein besteht, dieser sehr wohl aber absolviert werden kann entsteht eine Gesetzeslücke, die wir ausnutzen. So kommen Sie zu einem völlig legalen Bootsführerschein, ohne eine Prüfung absolvieren zu müssen. Der Führerschein wird anschließend von uns in einen deutschen Bootsführerschein umgeschrieben. Der SBF ist weltweit anerkannt, hier müssen Sie sich weder um Kontrollen der Wasserschutzpolizei noch Sorgen um Ihren Versicherungsschutz machen!“

Soweit die Aussagen von „fuehrerscheinfabrik.com“. Richtig ist: Für den Erwerb des Sportbootführerscheins ist der Nachweis von absolvierten Fahrstunden nicht vorgeschrieben. Der erforderliche Befähigungsnachweis zum Führen eines Freizeitbootes wird aber regelmäßig über eine Fahrschule bzw. in einem Verein mit Ausbildungsangebot erlangt und mündet in einer staatlichen Prüfung.

Weshalb laut „fuehrerscheinfabrik.com“ der irische Sportbootführerschein „absolviert werden kann […] ohne eine Prüfung absolvieren zu müssen“, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Und auch die Behauptung, der Webseitenbetreiber könne den irischen Führerschein in einen deutschen Sportbootführerschein umschreiben, ist ein Schwindel. Schließlich sind in Deutschland ausschließlich zwei Stellen vom zuständigen Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit der Umschreibung in Sportbootführerscheine beauftragt worden: Der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) in Duisburg und der Deutsche Segler-Verband (DSV) in Hamburg.

Eine Umschreibung irischer bzw. ausländischer Führerscheine in deutsche Sportbootführerscheine ist, anders als „fuehrerscheinfabrik.com“ behauptet, nicht möglich.

Wer also außer DMYV und DSV einen Sportbootführerschein erstellt, begeht eine Urkundenfälschung, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird.

Unzutreffend ist auch, dass der deutsche Sportbootführerschein als weltweite Fahrerlaubnis anerkannt wird. Vielmehr bekommt derjenige, der den Sportbootführerschein legal erwirbt, gleichzeitig das so genannte Internationale Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE. In allen Staaten, die die Resolution anwenden, ist der Inhaber zum Führen eines Sportbootes berechtigt. Zurzeit sind dies 28 Staaten.

Fazit: Die Informationen auf „fuehrerscheinfabrik.com“ sind offensichtlich unlogisch, widersprüchlich und rechtlich unzutreffend und bezwecken allein, Interessenten anzulocken und ohne Gegenleistung „abzuzocken“.

Fehlende Kontaktangaben sind ein deutlicher Hinweis
Wer nicht auf Internetbetrug hereinfallen will, der braucht nur auf wenige Punkte zu achten. Gem. § 5 Abs. 1 Telemediengesetz haben „Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ auf ihrer Homepage zahlreiche Angaben über sich zu veröffentlichen. Dazu gehören nicht nur der Name und die Anschrift, sondern mindestens zwei elektronische Kontaktwege „einschließlich der Adresse der elektronischen Post“ und weitere Angaben, die in der Regel im Impressum einer Webseite zu finden sind. Seriöse Diensteanbieter werden diese Angaben immer veröffentlichen.
Nicht so „fuehrerscheinfabrik.com“ oder vergleichbare Anbieter. Hier fehlen die Angaben. Recherchiert man z.B. über Google Maps die im „Impressum“ von „fuehrerscheinfabrik.com“ angegebene Anschrift „Hauptstraße 37, 46483 Wesel“, so wird man umgehend feststellen, dass es diese Anschrift nicht gibt.

Fehlende Datenschutzerklärung ein weiteres Warnsignal
Bei Internetangeboten lohnt sich auch stets ein Blick in die Datenschutzerklärung. Wer personenbezogene Daten (Name, Geburtsdatum usw.) verarbeitet, hat umfangreiche Informationspflichten gegenüber dem Betroffenen, insbesondere darüber, wer der Verantwortliche ist und wie der Betroffene diesen erreichen kann. Klickt man bei „fuehrerscheinfabrik.com“ auf die vermeintliche Datenschutzerklärung, so findet man – nichts! Offenbar soll allein die Angabe „Datenschutzerklärung“ eine Seriosität vortäuschen, die tatsächlich nicht vorhanden ist.

Fälschungssicherer Sportbootführerschein von DMYV und DSV
DMYV und DSV lassen den Sportbootführerschein seit 2017 in Form eines fälschungssicheren Kunststoffausweises in Scheckkartengröße von der Bundesdruckerei herstellen. Wer bei den beiden Verbänden ein anderes Befähigungszeugnis in einen Sportbootführerschein umschreiben lassen möchte, bekommt ebenfalls den fälschungssicheren Kunststoffausweis. Die älteren papierenen Sportbootführerscheine sind weiterhin gültig. Allerdings haben viele Inhaber diese bereits umtauschen lassen, so dass immer weniger Führerscheine in Papierform in Umlauf sind. Entsprechend aufmerksam prüft die Wasserschutzpolizei solche Dokumente. Schließlich ist nicht nur die Herstellung gefälschter Sportbootführerscheine, sondern auch der Gebrauch strafbar.

Warum überhaupt der Sportbootführerschein?
Die Vorschrift, dass Sportboote ab 11,03 kw Motorleistung (Rhein: 3,68 kw) nur mit gültigem Sportbootführerschein auf Schifffahrtstraßen zu führen sind, dient der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs. Der Gütertransport, die Fahrgast- und Sportbootschifffahrt in all ihren Erscheinungsformen teilen sich denselben Verkehrsraum und haben in der Vergangenheit stark zugenommen. Die auf ein Schiff einwirkenden hydrodynamischen Kräfte werden von Fahranfängern nicht selten unterschätzt. Entsprechend haben sich die Risiken von Unfällen erhöht.

Der Besuch einer Fahrschule oder intensives autodidaktisches Lernen und die erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung sind daher unverzichtbar, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten. Der DMYV empfiehlt allerdings nachdrücklich, für die Ausbildung eine Fahrschule in Anspruch zu nehmen. Dies gilt sowohl für die theoretische als auch für die praktische Ausbildung.

Der Deutsche Motoryachtverband hat eine Reihe von Fahrschulen zertifiziert, die eine hochwertige Ausbildung anbieten und den Prüfungsanforderungen genügen (Fahrschulen in Ihrer Nähe kann Ihnen die Geschäftsstelle des DMYV nennen). Die Prüfungsausschüsse des DMYV im gesamten Bundesgebiet (hier auf der Webseite im Bereich „Führerschein/Funk“ zu finden) sind mit hochqualifizierten Prüferinnen und Prüfern besetzt, die auf Augenhöhe, fair und den Führerscheinbewerbern zugewandt prüfen. Darauf legt der DMYV besonderen Wert. Niemand braucht hier Prüfungsangst zu haben! Es gibt mithin keinen Grund, illegal falsche Sportbootführerscheine zu kaufen und sich so dem Risiko der Online-Abzocke oder der Urkundenfälschung auszusetzen.

Text: Gerhard Militzer
Verbandsjustiziar und Leiter der Führerscheinabteilung des DMYV
www.dmyv.de

Quelle: Foto & Text DMYV

Fragen? Wir sind Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr für Sie erreichbar: 02607/9744822

SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN GILT NUR NOCH FÜR NICHT GEWERBLICHE ZWECKE

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SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN GILT NUR NOCH FÜR NICHT GEWERBLICHE ZWECKE

Verordnung ab 18.01.2022

Mit der neuen Binnenschiffspersonalverordnung, die am 18. Januar 2022 in Kraft getreten ist, wurden auch die Nutzungsmöglichkeiten von Sportbootführerscheinen zu gewerblichen Zwecken umfassend neu regelt und durch das neue sogenannte Kleinschifferzeugnis ergänzt.

Dies beinhaltet, dass beruflich oder dienstlich geführte Sportboote mit einer Länge unter 20 m mindestens mit einem Kleinschifferzeugnis geführt werden müssen. Dies betrifft auch Ausbildungsstätten und ausbildende Vereine. Immer dann, wenn ein Fahrzeug nicht „zu Sport oder Erholungszwecken“ bewegt wird, reicht der Sportbootführerschein als Befähigungsnachweis nicht mehr aus.

Sofern die gewerbliche Tätigkeit schon vor dem 17.01.2022 ausgeübt wurde, gilt eine Übergangsreglung zur Ausstellung ohne Prüfung bis zum 18. Januar 2024. Bis dahin kann der Sportbootführerschein bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt umgeschrieben werden.

>> Infos zum Kleinschifferzeugnis

Fotoquelle: www.ask-mediendesign.de / Textquelle: DMYV

ERWEITERTER GELTUNGSBEREICH SBF AUF DEM RHEIN

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ERWEITERTER GELTUNGSBEREICH SBF AUF DEM RHEIN

Ausweitung der Geltungsbereichs des Sportbootführerscheins auf dem Rhein ab 14.04.2023.

Zukünftig dürfen Skipper auch Sportboote von 15 Metern bis weniger als 20 Metern Länge auf dem Rhein führen. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt hat mit Beschluss vom 08.11.2022 durch § 11.01 Nr. 3 der Rheinschiffspersonalverordnung eine entsprechende Regelung geschaffen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat durch § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung die Regelung in nationales Recht umgesetzt. Entsprechend wird § 1 Nr. 1 der Sportbootführerscheinverordnung aufgehoben. Außerdem wird § 5 Abs. 1 Nr. 1 aufgehoben.

Folglich gilt die Führerscheinpflicht auch auf dem Rhein erst über 11,03 kw/15 PS (Verbrennungsmotor) bzw. 7,5 kw/10,2 PS (Elektromotor). Die Regelungen treten zum 14.04.2023 in Kraft.

Quelle: Foto & Text DMYV

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